Vorsorgeauftrag

Mit einem Vorsorgeauftrag wird eine Person damit beauftragt, sich um die persönlichen Angelegenheiten und das Vermögen des Auftraggebers zu kümmern oder ihn im Rechtsverkehr zu vertreten für den Fall, dass er urteilsunfähig wird.

Der Auftraggeber muss die Aufgaben, die er der beauftragten Person übertragen will, genau umschreiben und kann Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben erteilen.

Das am 1. Januar 2013 in Kraft getretene Erwachsenenschutzrecht hat insbesondere zum Ziel, die Selbstbestimmung durch eigene Vorsorge für den Fall eines Schwächezustands zu fördern. Dazu dienen namentlich der Vorsorgeauftrag nach Art. 360 ff. ZGB und die Patientenverfügung nach Art. 370 ff. ZGB.

Interessante Artikel:

Wir sind für Sie da und kümmern uns gern und vertrauensvoll um Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse. Wie zum Beispiel:

  • Administration mit Verwaltungen, Ämtern
  • Koordination der Abrechnungen für Ihre Versicherung (Krankenkasse)
  • Abwicklung Ihrer Rechnungen
  • Organisation Haushaltshilfen, medizinische Betreuung
  • Support bei Hauskauf, -verkauf, -vermietung
  • Finanzplanung und Beratung bei Pensionierung
  • Unterstützung bei der Erstellung Ihres Vorsorgeauftrages, Registrierung und Aufbewahrung

Selbstverständlich nehmen wir Ihnen weitere Aufgaben ab – ganz nach Ihren Wünschen. Gern besprechen wir dies ausführlich mit Ihnen.